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Update: 19. Mai 2010, 12.00 Uhr

Aktuelle ISU-Erklärung ist
das Eingeständnis eines Fehlurteils!

Die Internationale Skating Union (ISU) hat gestern mit einer dreiseitigen Presseerklärung versucht, den Eindruck zu erwecken, die gegen mich verhängte Sperre wegen angeblichen Dopings sei trotz aller medizinischen Erkenntnisse, die mittlerweile vorliegen, gerechtfertigt. Herausgekommen ist allerdings nichts anderes als das Eingeständnis, ein Fehlurteil gesprochen und mich zu Unrecht gesperrt zu haben. Wer sich mit der Thematik meines Falles beschäftigt hat, weiß, dass es vor dem CAS nur um eine entscheidende Frage ging: Sind meine erhöhten Retikulozyten Folge von Doping oder auf eine Blutanomalie zurückzuführen? Die CAS-Richter kamen zu dem Ergebnis, man könne die Möglichkeit einer Blutanomalie ausschließen und folgerten, ich müsse mein Blut manipuliert haben. Sie hielten in ihrer Urteilsbegründung zwar mit keinem Wort fest, wann, wo, womit oder auf welche Art und Weise ich manipuliert haben soll, dennoch sprachen sie mich schuldig. Die Begründung für den Schuldspruch machten sie vor allem an zwei Punkten fest:

1. An einem vorläufigen medizinischen Bericht meines Arztes Prof. Hubert Schrezenmeier, den das Gericht fälscherlicherweise als „Final report“ gegen mich verwandte. In diesem Bericht vom 30. Juli 2009 hatte Schrezenmeier aufgrund erster Untersuchungen noch keine Anomalie diagnostizieren können.

2. An einer Stellungnahme des ISU-Gutachters Prof. Guiseppe d’Onofrio der während der Verhandlung vor dem CAS äußerte, er könne bei mir zu 99 Prozent eine Anomalie ausschließen.

Diese beiden Punkte sind mittlerweile eindeutig widerlegt. Prof. Schrezenmeier hat in der Zwischenzeit klargestellt, dass die CAS-Richter ihn falsch interpretiert haben und zählt zudem zu den Hämatologen, die anhand neuester Untersuchungsmethoden bei mir einen Membrandefekt der Roten Blutkörperchen im Sinne einer hereditären Sphärozytose diagnostiziert haben. Zum anderen hat die ISU ihren wichtigsten Gutachter im CAS-Verfahren, Herrn Prof. d’Onofrio, in ihrer aktuellen Presseerklärung mit keinem einzigen Wort mehr gewürdigt. So als hätte es ihn und seine Aussage im Verfahren überhaupt nicht gegeben. Stattdessen muss die ISU einräumen, dass der neu von ihr hinzugezogene Hämatologe, Prof. Alberto Zanella, ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen ist, dass bei mir wahrscheinlich ein Membrandefekt der Roten Blutkörper vorliegt. Dies steht tatsächlich schwarz und weiß in der gestrigen Presseerklärung der ISU und bedeutet nichts anderes als das Eingeständnis eines Fehlurteils. Die ISU müsste nun lediglich noch die gleiche Logik verfolgen, die zu meiner Verurteilung geführt hat. Denn dann bliebe nur eine Erklärung: Wenn bei mir ein Membrandefekt, sprich eine Blutanomalie vorliegt, dann sind meine erhöhten Retikulozyten nicht auf Doping zurückzuführen.

Doch statt nun endlich den Irrtum einzugestehen oder zumindest einer Wiederaufnahme des Verfahrens zuzustimmen, hält der Weltverband weiter an seiner Dopingthese fest. Getreu dem Motto: Es kann nicht sein, was nicht sein darf! Ganz gleich, ob damit meine ganze Karriere, mein ganzes Leben zerstört wurde. Die neueste These lautet nun: Es mag ja sein, dass ich eine Anomalie habe, aber diese Anomalie könne trotzdem nicht meine erhöhten Werte erklären. Diese These steht zwar im Gegensatz zur gesamten Prozessführung, muss aber herhalten, um nicht öffentlich das Versagen des Verbandes einzugestehen.

Ein Vorgehen, über das Prof. Winfried Gassmann nur den Kopf schütteln kann. „Eines der Symptome der bei Claudia Pechstein von zahlreichen Experten aus dem In- und Ausland diagnostizierten Membranopathie in Form einer hereditären Sphärozytose sind schwankende Retikulozyten. In der Fachliteratur kann jeder nachlesen, dass in solchen Fällen Retikulozytenwerte über drei Prozent keine Seltenheit sind“, erklärt der Hämatologe aus Siegen, der sich im Laufe der vergangenen Monate so intensiv wie kein Zweiter mit meinen Blutwerten auseinandergesetzt hat. Prof. Gassmann zeigt sich von daher auch wenig überrascht, dass die ISU in ihrer Presseerklärung keinen einzigen Hämatologen benannt hat, der ihre These stützt.

Doch wer weiß, vielleicht findet sich ja doch einer im Schriftsatz der ISU, den sie bis spätestens vorgestern beim Schweizer Bundesgericht als Erwiderung auf meinen Revisionsantrag einreichen musste. Leider liegt mir dieser ISU-Schriftsatz noch nicht vor. Sobald dies der Fall ist, werde ich im Anschluss daran hier an dieser Stelle darüber berichten. Dann werde ich mich auch im Detail zu den unverschämten und unwahren Ausführungen der ISU äußern, mit denen sie in ihrer gestrigen Presseerklärung leicht durchschaubar versucht hat, vom Wesentlichen abzulenken.

In diesem Sinne,
bleibt mir gewogen

Eure Claudi


Letzte Aktualisierung:
25.11.2009

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