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Update: Pressemitteilung vom 27. April 2010

Eilantrag vom Bundesgericht abgelehnt,
Entscheidung im Revisionsverfahren für Juli 2010 angekündigt

Mit Entscheid des Schweizer Bundesgerichtes von heute ist der Eilantrag Claudia Pechsteins auf Aussetzung ihrer Sperre bis zur Entscheidung im Revisionsverfahren abgelehnt worden. Damit bleibt Claudia Pechstein nach wie vor von den Trainingsmaßnahmen der Deutschen Eisschnelllauf Gemeinschaft (DESG) ausgeschlossen und muss sich bis auf weiteres im Alleingang auf die Wettkämpfe im kommenden Winter vorbereiten.

„Sportlich gesehen ist die Ablehnung natürlich alles andere als förderlich. Da es im Eisschnelllaufen kaum Möglichkeiten gibt, privat zu trainieren erklärt Pechsteins Anwalt Simon Bergmann und fügt hinzu: Ein wirklicher Rückschlag ist die Entscheidung dennoch nicht. Immerhin hat das Gericht angekündigt, über unseren Hauptantrag relativ zeitnah, bis Ende Juli 2010, zu entscheiden.“

Bergmann betont des Weiteren, dass die heutige Entscheidung keinesfalls als Fingerzeig für den Entscheid in der Hauptsache zu werten sei. „Hierfür finden sich in den Entscheidungsgründen keine Anhaltspunkte. Soweit das Gericht unter anderem erwähnt, die Erfolgschancen eines Revisionsgesuchs seinen generell als unsicher einzustufen, verstehe ich dies als nüchternen Blick auf die Statistik. Dass diese Statistik nicht für uns spricht, mag sein, entmutig uns aber keinesfalls, da der Pechstein-Fall nicht mit anderen Verfahren vergleichbar ist.“

Claudia Pechstein hatte am 4. März 2010 beim Bundsgericht die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt, nachdem führende europäische Hämatologen aus den Niederlanden, der Schweiz und Deutschland bei ihr mit Hilfe neuester Untersuchungsmethoden eine Blutanomalie namens hereditäre Sphärozytose diagnostiziert hatten. Laut Gutachten der Mediziner kann diese Anomalie zu erhöhten Retikulozyten im menschlichen Blut führen.

Solche erhöhten Retikulozyten waren die einzige Ursache für Claudia Pechsteins Sperre. Sowohl die Verbandsrichter der Internationalen Skating Union (ISU) als auch die Richter des CAS waren zu der Auffassung gekommen, eine Anomalie bei Pechstein ausschließen und somit Doping als einzig verbleibende Ursache für die erhöhten Retikulozyten ausmachen zu können. Diese Urteilsbegründung ist mit der Diagnose der Hämatologen widerlegt. Aus diesem Grunde hofft Deutschlands erfolgreichste Winterolympionikin, die sich zum heutigen Entscheid nicht äußern wollte, dass ihr Verfahren vor dem CAS neu aufgerollt wird.


Letzte Aktualisierung:
25.11.2009

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