Update: 17. März 2010
Zwei Expertenlager in meinem Fall?
Ich kann die nicht wirklich erkennen!
Der Montagnachmittag war ein Medienmarathon für mich. Ich kann mich nicht erinnern, schon einmal so viele Interviews hintereinander gegeben zu haben. Wie am Fließband.
Natürlich ist es ein gutes Gefühl, anschließend sehen, lesen und hören zu können, dass zahlreiche Journalisten einen neuen oder etwas anderen Blick auf meinen „Fall“ gewonnen haben. Für die meisten ist die Diagnose der hereditären Sphärozytose durch renommierte Blutspezialisten der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO) die Wende in meinem „Fall“ und ein wichtiger Schritt in Richtung meiner Rehabilitation. Aber es gibt auch Berichte, die mich schon ein wenig verwundern. Da ist dann die Rede davon, dass es einen Expertenstreit innerhalb der Wissenschaft gäbe. Die Wissenschaft geteilt in zwei Lager? Das kann ich nicht wirklich erkennen. Deshalb möchte ich hier einmal die zwei Lager darstellen, wie sie sich aus meiner Sicht zusammensetzen.
Links habe ich die Wissenschaftler aufgeführt, die mittlerweile begründete Zweifel am Urteil gegen mich formuliert haben oder gar voll und ganz davon überzeugt sind, dass ich zu Unrecht gesperrt wurde. Rechts habe ich die Befürworter der Sperre aufgeführt.
Wenn man die Namen anklickt, kann man ein kurzes Statement des jeweiligen Experten lesen.
Einmal abgesehen davon, dass die zwei Lager personell nicht unbedingt ausgewogen besetzt sind, sollte man sich durchaus etwas näher anschauen, wer sich hier mit welchen Statements zu Wort meldet...
Zudem gilt es festzuhalten, dass die Professoren Franke und Sörgel noch nicht einen medizinischen Befund von mir gesehen haben, sich aber dennoch per Ferndiagnose ein Urteil erlauben.
Darüber hinaus sei angemerkt, dass die beiden gerne damit argumentieren, meine Unschuld sei nicht bewiesen. Müssten sie aber nicht viel mehr damit argumentieren, dass meine Schuld bewiesen sei? Für mich ist das ein merk- und fragwürdiges Rechtsempfinden. Aber diese Argumentation sichert zumindest eine regelmäßige Medienpräsenz!
Außerdem möchte ich noch ergänzen, dass es sich meiner Kenntnis entzieht, ob die Professoren d’Onofrio und M. Gassmann überhaupt noch dem „Pro-Sperre-Lager“ angehören, da sie sich zu den neuen Erkenntnissen, die am Montag auf der DGHO-Pressekonferenz vorgestellt wurden, noch nicht geäußert haben. Ich hoffe, dass die beiden von der ISU im Laufe des Revisionsverfahrens dazu aufgefordert werden, zu den neuen hämatologischen Erkenntnissen Stellung zu nehmen. Der Weltverband hat vom Schweizer Bundesgericht die Möglichkeit bekommen, zu den von mir eingebrachten Gutachten bis zum 26. April mit einem Schriftsatz zu erwidern. Von daher wäre es nur logisch, wenn die beiden, die im CAS-Verfahren als ISU-Gutachter angetreten sind, nun auch wieder befragt würden. Aber was ist in meinem Verfahren noch als logisch zu bezeichnen?
Prof. Ehninger hatte zu Beginn der PK vom vergangenen Montag gebeten, alle mögen den Resetknopf drücken und meinen „Fall“ nochmals unvoreingenommen bewerten. Diesem Appell kann ich mich nur anschließen. Es gibt nach wie vor nur ein einziges Indiz dafür, dass ich mein Blut manipuliert haben könnte meine seit Beginn der Blutkontrollen vor zehn Jahren insgesamt 14mal erhöht gemessenen Retikulozyten!
Die ISU verkürzte im Laufe des Verfahrens den ursprünglichen Anklagezeitraum von 10 Jahren auf 17 Monate. Die CAS-Richter selbst stellten ihr Urteil letztlich nur noch auf die Retiwerte während der WM in Hamar (Februar 2009) ab. Kein anderer Blutparameter stützt den Dopingverdacht. Ich wurde am 25. November 2009 verurteilt. Sechs Tage später verabschiedete die WADA ihre neuen Guidelines, die es zwingend notwendig machen, sämtliche Parameter bei der indirekten Beweisführung zu betrachten. Sämtliche Experten, die im Verfahren gehört wurden, hielten es für denkbar, dass meine schwankenden Werte auch auf eine Anomalie im Blut namens hereditäre Sphärozytose zurückzuführen sein können. Selbst die ISU-Gutachter machten in diesem Punkt keine Ausnahme. Sie bezeichneten die Wahrscheinlichkeit lediglich als sehr gering. Was die CAS-Richter zum Anlass nahmen, mich zu verurteilen. Nun haben Blutspezialisten aus Deutschland, Niederlande und der Schweiz anhand neuester Untersuchungsmethodiken genau diese Diagnose bei mir gestellt: hereditäre Sphärozytose. Mein „Fall“ ist medizinisch geklärt lautet die Feststellung der DGHO.
Übrigens: Der CAS hat in seinem Urteil klargestellt, dass die ISU die Beweislast für ein Dopingvergehen trägt. Dies bedeutet der Verband muss ohne begründeten Zweifel beweisen, dass ich mein Blut manipuliert habe.
An dieser Stelle sollte sich jeder sein eigenes Urteil bilden können!
In diesem Sinne,
bleibt mir gewogen
Eure Claudia
