oceanspray

Update: 15. Februar 2010

Beweismaterial unterdrückt: Es ist beschämend und schockierend zugleich, zu welchen Mitteln die ISU gegriffen hat, um mich zu verurteilen!

Ich habe zuletzt ja bereits mehrfach betont, dass ich den Glauben an die Sportgerichtsbarkeit verloren habe. Als Unschuldige angeklagt, verurteilt und öffentlich gebrandmarkt zu werden, ist nicht nur das Schlimmste, was mir je passiert ist, sondern macht einen wütend und ohnmächtig zugleich. Denn es gibt scheinbar keinen Ausweg, wenn man erst einmal in die Mühlen des so genannten Anti-Doping-Kampfes geraten ist. Vor dem ISU-Schiedsgericht im Juni 2009 in Bern stammten sowohl Ankläger als auch Richter allesamt vom Weltverband. Kein Wunder also, dass die eine Krähe der anderen kein Auge aushackt hat und ich – auch ohne Beweis – des Dopings schuldig gesprochen und zwei Jahre gesperrt wurde.

Vor dem vermeintlich fairen CAS erlebte ich dann die zweite Runde der Sportgerichtsbarkeit: Mich entlastende Gutachten wurden bereits im Vorfeld aus dem Weg geräumt und nicht zugelassen. Ein vorläufiger medizinischer Bericht meines Arztes wurde im Urteil als endgültig tituliert, falsch interpretiert und mir somit zum Nachteil gereicht. Im Verfahren vorgetragene Expertenmeinungen, die klar darlegen, dass mein Blutbild in der Gesamtheit keinen Dopingbeweis rechtfertigt, wurden im Urteil ebenso wenig gewürdigt wie Expertisen, die mir mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Blutanomalie bescheinigen. Statt ausgewogen abzuwägen, setzten die CAS-Richter ganz auf den ISU-Gutachter Prof. Giuseppe d’Onofrio, der die Meinung vertrat, er könne bei mir eine Anomalie zu 99 Prozent ausschließen. Im Umkehrschluss entschieden die Richter dann, meine erhöhten Retikulozyten seien also nur durch Doping zu erklären und schon war meine Sperre bestätigt. Dass sich im Urteil keine einzige Zeile dazu findet, wann, wie, wo, womit oder auf welche Art und Weise ich manipuliert haben soll, störte anschließend schon fast keinen mehr.

Letztlich auch nicht das Schweizer Bundesgericht. Denn die erste neutrale Instanz durfte das CAS-Urteil nur noch auf Formfehler überprüfen. Und die scheinen leider nicht einmal dann vorzuliegen, wenn man Gutachten und Expertenmeinungen nicht zulässt bzw. sie einfach nicht berücksichtigt. Wie anders ist es sonst zu erklären, dass die höchste richterliche Instanz der Eidgenossen zunächst meinen Eilantrag ablehnte, mir dadurch das Olympiastartrecht verweigerte, um dann am vergangenen Mittwoch meine Beschwerde endgültig abzulehnen. Die Hürden für Beschwerdeverfahren beim Schweizer Bundesgericht liegen extrem hoch. Die rein formellen Ansatzpunkte machen es den Richtern sogar dann unmöglich, ein offensichtliches Fehlurteil aufzuheben, wenn die Ankläger die Verurteilung nur deshalb erwirken konnten, weil sie – wie in meinem Fall geschehen – sowohl ihre eigenen ISU- als auch die CAS-Richter bewusst hinters Licht führten. Denn dieser Sachverhalt war Teil meiner Beschwerde und geht eindeutig aus einer E-Mail von Dr. Pierre Edouard Sottas hervor, der während des Verfahrens als Gutachter der ISU aufgetreten ist.

Dr. Sottas ist ein weltweit anerkannter Anti-Doping-Experte und gilt als wichtigster Bio-Statistiker im Kampf gegen Dopingvergehen im Sport. Die ISU hat ihre Anklage gegen mich von Beginn an maßgeblich auf Sottas’ Meinung aufgebaut. In der ursprünglichen Anklageschrift der ISU von Anfang März 2009 vertrat Sottas gemeinsam mit Prof. Giuseppe d’Onofrio als einer von zwei externen Verbandsexperten die Ansicht, meine abnormalen Retikulozytenwerte könnten nur durch Manipulation entstanden sein. Im sich daran anschließenden Schriftsatzwechsel im Vorfeld der Verhandlung vor dem ISU-Schiedsgericht, bescheinigte Sottas mir dann erneut abnormale Retikulozytenwerte. Was die ISU-Ankläger aber sowohl vor dem ISU-Schiedsgericht als auch vor dem CAS verschwiegen, ist die Tatsache, dass Dr. Sottas irgendwann zwischen Mitte Mai und Ende Juni 2009 seine Meinung bzgl. der Ursache für meine Retiwerte änderte und (vermutlich seit ihm sämtliche Blutparameter von mir vorlagen) ein Dopingvergehen für eher unwahrscheinlich hält!

Woher ich das wissen will? Die Erklärung ist ganz einfach: Dr. Sottas hat dies mittlerweile schriftlich dargelegt! Verwundert über die Tatsache, dass Sottas, obwohl in Lausanne wohnend und arbeitend, nicht zur CAS-Verhandlung in seiner Heimatstadt erschienen war, hatte mein Anwalt, Simon Bergmann, nachdem meine Sperre durch den CAS bestätigt worden war, Dr. Sottas um eine Stellungnahme gebeten. Ganz offen gesprochen, hat es mich überrascht, dass Dr. Sottas tatsächlich antwortete. Noch überraschender waren allerdings die wichtigsten Aussagen seiner E-Mail:

„Eine festgestellte Abnormalität bedeutet nicht Doping. Obwohl ich meine Meinung nur zur Abnormalität des Profils und nicht zu dessen Ursache abgab, habe ich dennoch der ISU bereits bei der Anhörung in Bern gesagt, dass nach meiner persönlichen Meinung die Wahrscheinlichkeit für ein solches abnormales Profil aufgrund einer angenommenen medizinischen Ursache höher ist als die Wahrscheinlichkeit eines solch abnormalen Profils aufgrund angenommenen Dopings. Das MCHC, der Anteil der hypochromen Zellen, die Interferenz bei der Messung der Retikulozyten (sowohl bei Sysmex als auch Advia) und die Eisenkonzentration sind ebenfalls abnormal: alles zusammen, schätze ich die Wahrscheinlichkeit, ein solches Profil aufgrund von Doping zu erhalten, speziell auf den Wettkampf in Hamar bezogen, als gering ein.“

Zur Erinnerung: Im CAS-Urteil stellen die drei Richter bei der Bestätigung meiner Sperre vollumfänglich auf meine erhöhten Retikulozytenwerte bei der WM im Februar 2009 in Hamar ab. Also genau auf die Werte, die nach Meinung des ursprünglich wichtigsten ISU-Gutachters nur mit geringer Wahrscheinlichkeit auf Doping zurückzuführen sind.

Nur um es wirklich noch einmal jedem deutlich zu machen: Hier handelt es sich um die Beurteilung jenes Experten, dessen Gutachten anfangs Grundlage für die Anklage gegen mich war. Die ISU ließ sich von Sottas bestätigen, dass meine Werte abnormal seien, um so meine Sperre zu erwirken. Seine Einschätzung, dass diese abnormalen Werte eher nicht auf Manipulation, sondern wahrscheinlich auf eine medizinische Ursache zurückzuführen sind, ließen die Ankläger unter den Tisch fallen. Sie erwähnten es nicht vor dem eigenen Schiedsgericht und auch nicht, als die ISU meine Sperre ausgesprochen hatte. Sie machten in Vorbereitung auf das CAS-Verfahren keine Anstalten, die mich entlastende Bewertung ihres Gutachters preiszugeben und sie taten dies auch nicht während der Anhörung vor dem CAS. Im Gegenteil: Obwohl sie wussten, dass Sottas eine medizinische Ursache für meine erhöhten Retikulozytenwerte für wahrscheinlicher hält als Doping, erweckten sie den Eindruck, als stünde Sottas immer noch in der Reihe derer, die mich für schuldig hielten. Um ja keine Zweifel an diesem Eindruck aufkommen zu lassen, setzten sie seinen Namen sogar noch auf die Liste der von der ISU geladenen und benannten Experten für die Anhörung vor dem CAS. In dem Wissen, ihn nie tatsächlich aussagen zu lassen. Denn wenn einer ihrer wichtigsten Gutachter, gleichzeitig der einzige Experte, der namentlich in den neuen WADA-Guidelines genannt wird, Zweifel an meiner Schuld geäußert hätte, wäre es den CAS-Richtern unmöglich gewesen, meine Sperre zu bestätigen. Und so überrascht es im Nachhinein nicht wirklich, dass Sottas der CAS-Verhandlung fernblieb und meine Anwälte so keine Möglichkeit bekamen, ihn zu befragen.

Ich bin ja wirklich mittlerweile vieles gewohnt, aber dass der Weltverband, zu dessen Renommee auch ich in den vergangenen 18 Jahren maßgeblich beigetragen habe, bewusst Beweismaterial unterdrückt, das mich entlastet, macht mich fassungslos. Es ist beschämend und schockierend zugleich, dass die ISU zu solchen Mitteln gegriffen hat, um meine Verurteilung zu erwirken.

Mein Anwalt Simon Bergmann kommentiert das Verhalten aus juristischer Sicht wie folgt:
„Diese Vorgehensweise erfüllt aus unserer Sicht den Straftatbestand des Prozessbetruges. Die ISU-Anwälte haben wider besseren Wissens sowohl ihre eigenen Verbandsschiedsrichter als auch die CAS-Richter arglistig getäuscht und bis zuletzt in dem Glauben gelassen, der Gutachter Sottas sei fest davon überzeugt, meine Mandantin habe gedopt.“

Aus diesem Grund habe ich eine Strafanzeige gegen die ISU, ihre verantwortlichen Organe und ihre Anwälte Gerhardt Bubnik und James L. Hawkins auf den Weg zur Polizei des Schweizer Kantons Waadt, Sitz der ISU, gebracht. In der Anzeige heißt es u.a.:

„Hiermit beantrage ich fristgerecht die Bestrafung aller Personen, welche auf irgendeine unrechtmäßige Art und Weise an meiner Verurteilung durch den CAS mitgewirkt haben.
Aus diesen Gründen ersuche ich Sie, gegen die ISU, ihre verantwortlichen Organe und ihre Rechtsanwälte Dr. Gerhardt Bubnik und James L. Hawkins, ein Strafverfahren zur Abklärung des obigen Sachverhalts und mit dem Ziele derer Bestrafung einzuleiten.“

Dieser Schritt soll deutlich machen, dass ich nach wie vor fest entschlossen bin, jede Möglichkeit zu nutzen, um aufzudecken, welches Unrecht mir widerfahren ist. Es hilft mir dabei natürlich ungemein, dass immer mehr Experten deutlich machen, dass sie meine Sperre für mehr als fragwürdig halten. Dass dazu auch der ISU-Gutachter Sottas zählt, macht der Bio-Statistiker der WADA an anderer Stelle in seiner Mail an Simon Bergmann ein zweites Mal deutlich.

„Es ist ein logischer Fehlschluss (genannt der Fehlschluss der vertauschten Bedingungen) zu glauben, wenn es zwei konkurrierende Behauptungen (hier „medizinische Ursache“ und „Doping“) gibt, dass wenn die Wahrscheinlichkeit einer Behauptung gering ist, dann die konkurrierende Aussage wahr ist. Meiner Meinung nach ist das Risiko eines Fehlschlusses aufgrund vertauschter Bedingungen (welcher hier die Form eines Trugschlusses des Anklägers hat) in dieser Aussage hoch.“

Auf nichts anderes habe ich mit Hilfe verschiedener Experten schon mehrfach hingewiesen. Es kann doch nicht sein, dass die Richter zu dem Schluss kommen, mich zu verurteilen, nur weil sie der Meinung sind (aus welchem Grund auch immer), sie könnten eine Blutanomalie bei mir ausschließen. Selbst wenn sie meinen, letzteres tun zu können, müssten sie immer noch überprüfen, wie wahrscheinlich es denn ist, dass meine Blutwerte tatsächlich durch Manipulation zustande gekommen sind. Doch dieser Aspekt wurde in den Urteilen gegen mich völlig außer Acht gelassen.

Wenn die CAS-Richter die Gutachten der Anti-Doping-Experten Dr. Rasmus Damsgaard und Prof. Walter Schmidt zugelassen hätten, wenn sie den Ausführungen des Epo-Forschers Prof. Wolfgang Jelkmann in der Anhörung ausreichend Gehör geschenkt hätten, hätte es niemals zum Urteil gegen mich kommen dürfen. Denn alle drei haben deutlich dargelegt, dass sie erhebliche Zweifel an einem Dopingvergehen haben. Hätten die Richter den Fall also von der anderen Seite aufgerollt und festgestellt, dass anhand meiner Blutwerte kein Dopingnachweis geführt werden kann, hätten sie – ihrer Logik folgend – zu dem Ergebnis kommen müssen, die einzige Erklärung für meine erhöhten Retiwerte könne eine Blutanomalie sein! Doch weil sie das leider nicht taten, wurde ich als Dopingsünderin gebrandmarkt!

Ich denke, es sollte unstrittig sein, dass ein vermeintlicher Dopingfall im Ergebnis niemals davon abhängig sein darf, von welcher Seite man das Ganze betrachtet. Ein solches Vorgehen kann weder im Sinne der indirekten Beweisführung noch im Sinne des gesamten Anti-Doping-Kampfes sein! Hier liegt ein Fehler im System vor, und ich bin die Leitragende. Das kann und werde ich niemals akzeptieren. Von daher hat sich an der Ausgangslage und meiner kämpferischen Einstellung nichts geändert: Ich habe nie gedopt und werde erst Ruhe geben, wenn die Gerechtigkeit gesiegt hat und ich vollständig rehabilitiert bin.

Damit sich jeder selbst ein Bild machen kann, lege ich hier folgend auch die wichtigsten Aussagen der drei Wissenschaftler offen, deren Gutachten entweder von den CAS-Richtern nicht zugelassen oder im Urteil einfach nicht berücksichtigt wurden.
Dr. Damsgaard kommt in seinem Gutachten vom 15. Oktober 2009 zu folgendem Schluss:

„Über neun Jahre war der Hb-Wert bei CP stabil, lediglich die Retikulozyten schwanken in einer sehr seltenen Weise, die entweder auf ein Doping oder einen genetischen Defekt / Krankheit hindeuten.
Nur Doping oder 25%iger Blutverlust sind als ausschlaggebende Faktoren für derartig hohe Retikulozyten beim gesunden Menschen bekannt. Da es aber unwahrscheinlich ist, dass ein Athlet bei einem solchen Blutverlust noch Topleistungen bringen kann bzw. wenn man das intensive Infusionsprogramm berücksichtigt, was nötig wäre, um eine Re-Infusion zu verschleiern, scheidet Eigenblutdoping eigentlich aus.
Außerdem müssten mehrere Epo-Tests sehr verdächtige Parameter gezeigt haben, doch keiner von CPs Tests wurde als verdächtig oder positiv bezeichnet.
Wenn man sich die anderen Blutparameter ansieht, dabei bekannte Grenzwerte mit einbezieht, dann weist kein anderer Wert außer den Retikulozyten auf Doping hin.
Mindestens ein Blutprofil einer Athletin aus einer anderen Sportart weist ein identisches Verhalten auf und bei ihr wurde die Gabe von Doping ausgeschlossen.
Das vorgelegte Blutprofil entspricht nicht dem Profil der meisten anderen Ausdauerathletinnen. In Bezug auf den Anti-Doping-Zusammenhang können die Fluktuationen der Retikulozyten nicht durch gut bekanntes und vernünftiges Dopingverhalten, welches die Leistung verbessern soll, erklärt werden. Das Profil kann zwar den Gebrauch von verbotenen Substanzen während der neun Jahre nicht ausschließen, es bestätigt aber auch nicht jenseits eines vernünftigen Zweifels das Doping."

Prof. Schmidt zieht in seiner Stellungnahme, die er im Auftrag der Deutschen Eisschnelllauf Gemeinschaft (DESG) am 20. Oktober 2009 vorgelegt hat, folgendes Resümee:

„Die in Hamar bestimmten prozentualen Retikulozytenzahlen sind mit höchster Wahrscheinlichkeit für einen Spitzenathleten nicht normal und können, isoliert betrachtet, auf Erythropoiese-stimulierende Substanzen oder eine erythrozytäre Anomalie zurückgeführt werden. Alle Parameter, die den erythrozytären Eiseneinbau charakterisieren, liegen stets im Randbereich der Normalität und sprechen für eine chronisch hohe Eiseneinbaurate. Dies kann auf einer erythrozytären Anomalie beruhen und spricht gegen eine längerfristige (>9 tägige) Blutmanipulation. Gegen eine möglicherweise unmittelbar vor Hamar erfolgte einmalige oder sehr kurzfristige Manipulation spricht der nicht vorhandene Anteil der hypochromen Zellen, der im Fall von einmaliger moderat bis hoch dosierter rhEPO Applikation nach 5 Tagen über mehrere Tage hinweg ansteigen müsste. Letztendlich entsprechen die vorliegenden Daten nicht dem für rhEPO-Doping bekannten typischen Verlauf. Auf Grundlage der vorgelegten Blutwerte stelle ich fest, dass die abnormal hohen Retikulozytenzahlen nicht notwendigerweise auf Doping beruhen, sondern eine grenzwertige Blutanomalie in Betracht gezogen werden muss."

Bleibt noch die Aussage von Prof. Jelkmann, der in einer schriftlichen Stellungnahme für meine Beschwerde beim Schweizer Bundesgericht zu Papier brachte, was er in der Anhörung vor dem CAS dargelegt hatte und was aus seiner Sicht im Urteil in keiner Weise Berücksichtigung fand:

„Während der CAS-Verhandlung habe ich am 23.10. ausführlich erläutert, dass Frau Pechsteins rotes Blutbild in Hamar nicht nur untypisch für Doping mit Erythropoese stimulierenden Stoffen (ESA) wie Erythropoietin (EPO) ist, sondern sogar genau entgegengesetzte Charakteristika zeigt. Nach EPO Doping sind typischerweise % Makrozyten, % hypochrome Zellen und das Retikulozytenvolumen (MCVr) erhöht, während MCHC der Retikulozyten (MCHCr) und die Hämoglobinmasse der einzelnen Retikulozyten (CHr) erniedrigt sind (Parisotto R et al, Haematologica 85: 564-72, 2000). Vermerkt sei hier, dass die Parameter % hypochrome Zellen und CHr nicht akut durch Flüssigkeitsinfusionen manipulierbar sind. Bei Frau Pechstein verhielten sich alle diese Parameter in genau entgegen gesetzter Richtung. Im Urteil (Arbitral Award) wird diese wichtige Tatsache nicht beachtet.
Während der CAS-Verhandlung habe ich am 23.10. erläutert, dass niedrig dosiertes EPO nicht zu erhöhten Retikulozytenzahlen führt (Ashenden M et al, Haematologica 91: 1143 - 4, 2006). Im Urteil (Arbitral Award, S. 53) wird dennoch niedrig dosiertes EPO als Erklärung dafür genannt, dass Frau Pechstein nie eine positive Urinprobe aufwies.“

Aufgrund der hier detailliert aufgezeigten Entwicklungen, habe ich mich auf Empfehlung von Rechtsanwalt Dr. Christian Krähe (er vertritt mich in diesem Fall gemeinsam mit Simon Bergmann) mit einem schriftlichen Ersuch an den DOSB gewandt, er möge dafür Sorge tragen, dass mir ein Start bei den Olympischen Spielen in Vancouver ermöglicht wird. Da der DOSB die von mir gesetzte Frist von 12.00 Uhr MEZ des heutigen Tages erfolglos verstreichen ließ, habe ich mich dazu entschlossen, einen Antrag an das Ad-hoc-Gericht des CAS in Vancouver zu stellen, umso möglicherweise doch noch mein Startrecht zu erwirken. Denn durch die Darlegungen von Dr. Sottas sollte für jeden erkennbar sein, mit welch unlauteren Methoden die ISU einen Schuldspruch gegen mich erwirkt und mir damit meine Olympiachance geraubt hat.

Hinzu kommt, dass ich neue medizinische Erkenntnisse (zu denen ich mich zu einem späteren Zeitpunkt ausführlich äußern werde) darlegen kann, auf deren Grundlage gleich mehrere Hämatologen bei mir eine Blutanomalie diagnostiziert haben. Da diese Diagnose mit Hilfe neuartiger Untersuchungsmethoden gestellt wurde, die mir zum Zeitpunkt des CAS-Verfahrens noch nicht zur Verfügung standen, sieht Dr. Krähe für das Ad-hoc-Gericht auch keine bindende Wirkung an das CAS-Urteil vom 25. November 2009. Mein Anwalt vertritt zudem die Meinung, das Ad-hoc-Gericht müsse sämtliche Beweise würdigen, die während des Verfahrens vor dem CAS nicht zugelassen wurden. Dies sei der Tatsache geschuldet, dass bislang weder das IOC noch der DOSB in das Verfahren involviert gewesen sind. Demnach, so Dr. Krähe, müssten sogar die Gutachten, die erst im Anschluss an das Urteil verfasst wurden, von den Ad-hoc-Richtern zur Bewertung meines Antrages herangezogen werden. Aus diesem Grund werden nicht nur die Stellungnahmen von Dr. Sottas, Dr. Damsgaard, Prof. Schmidt und Prof. Jelkmann meinen Antrag stützen, sondern auch eine Expertise von Dr. Klaus Pöttgen. Der Anti-Doping-Experte aus Darmstadt hatte sich für meine Beschwerde beim Schweizer Bundesgericht umfassend mit meinen Blutwerten und mit dem CAS-Urteil auseinandergesetzt. Seine wichtigste Erkenntnis lautet wie folgt:

„Nur bei hoher Gabe von EPO-Dosen kommt es zu einem starken Anstieg der Retikulozyten. Daher wird bei hohen Retikulozytenwerten immer eine so genannte Zielkontrolle auf EPO durchgeführt, weil eine hohe Dosis EPO zu einem positiven oder zumindest hochverdächtigen EPO-Urintest führt. Dieser liegt bei Claudia Pechstein nicht vor. Eine hohe Dosis EPO würde zudem kurz vor dem Rennen zu keiner Leistungssteigerung führen, da nur die Retikulozyten ansteigen würden. Hämoglobin als leistungsbestimmender Sauerstoffträger liegt allerdings mit Werten von 13,7 bis 14,6 mg/dl im absoluten Normalbereich.
In Urinkontrollen wird auf rekombinantes EPO als künstliche Isomere getest. Man kann hier nicht nur positive Ergebnisse ablesen, sondern auch verdächtige Profile. Bei Claudia Pechstein wurden aber nicht einmal auffällige EPO-Profile über Jahre festgestellt, wie Gutachter Damsgaard bestätigt.
Also bleiben hier nur noch, wie auch Sottas bestätigt, 2 Substanzen übrig. Diese können nicht nachgewiesen werden, gelten aber als sehr gefährlich. Der insulinähnliche Wachstumsfaktor (IGF-1) und der hypoxieinduzierbare Faktor-1 (HIF) können körpereigenes EPO stimulieren. Körpereigenes und körperfremdes EPO unterscheidet sich nicht in der Wirkung und wird daher als Medikament eingesetzt. Dieses körpereigene EPO wäre im Urintest nicht positiv, würde allerdings wieder die Zellen genauso wie körperfremdes EPO verändern. Damit kämen auch diese Substanzen nicht in Frage. Und zwar aufgrund der nicht dazu passenden Zellveränderungen bei Frau Pechstein.
Blutdoping mit Fremd- oder Eigenblut, sinnvoller Weise vor dem Wettkampf, würde die Retikulozyten senken und den Hämoglobinwert anheben. Dies scheidet ebenso als Manipulation bei Claudia Pechstein aus. Es ist keine Substanz bekannt, welche ein Blutbild wie in Hamar bei Frau Pechstein auslösen kann, wenn man alle Blutparameter beachtet.
Aus praktischer Sicht ist es organisatorisch fast unmöglich über 9 Jahre sein Blut immer regelmäßig rechtzeitig vor einer Kontrolle zu verdünnen, dazu noch hochdosiertes EPO zu verwenden, um dann mit erhöhten Retikulozyten immer wieder aufzufallen.
Es wäre organisatorisch ungleich leichter, medizinisch kontrolliert das low-dose EPO-Schema anzuwenden. Dies schließen aber im Grunde aller Gutachter und auch ich aus, weil alle Parameter dazu nicht passen.“

Dr. Krähe weilt bereits seit einigen Tagen in Vancouver. Er wird meinen Antrag auf Starterlaubnis bei den Olympischen Spielen heute persönlich an das Ad-hoc-Gericht überreichen. Vor allem für den Teamwettbewerb wäre ich sicherlich eine echte Alternative. Denn ich habe mein Trainingspensum bis heute weiter aufrecht erhalten – für den Fall der Fälle!

Ich mache mir nach meinen bisherigen juristischen Erfahrungen zwar keine besonders großen Hoffnungen. Doch wenn es in der Sportgerichtsbarkeit auf dieser Welt noch einen Funken Gerechtigkeit gibt, wird mir mein Traum von der sechsten Olympiateilnahme vielleicht doch noch erfüllt.

In diesem Sinne, drückt mir die Daumen und
bleibt mir gewogen


Letzte Aktualisierung:
25.11.2009

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