Update: 10. Februar 2010
Kurios, aber die Ablehnung meiner Beschwerde durch das
Schweizer Bundesgericht gibt Anlass zu neuer Hoffnung!
Ich hätte es nicht für möglich gehalten, dass man sich an negative Gerichtsentscheide schon fast gewöhnen kann. Zumindest in diesem Fall, kann ich mit Fug und Recht behaupten, dass es mich überhaupt nicht mehr überrascht hat, dass das Schweizer Bundesgericht meine Beschwerde gegen das CAS-Urteil vom 25. November 2009 abgelehnt hat. Schließlich hatte das Gericht meinen vorangegangenen Antrag auf Aussetzung der Sperre und Startrecht bei Olympia bereits mit dem Hinweis darauf abgelehnt, dass meine Beschwerde nur sehr geringe Erfolgsaussichten habe.
Nun muss man wissen, dass das Schweizer Bundesgericht nur sehr beschränkte, formelle Möglichkeiten hat, ein Schiedsgerichtsurteil das CAS (bzw. TAS wie es in der französisch sprechenden Schweiz genannt wird) aufzuheben. Dies hat das Gericht auch noch einmal in seiner heutigen Pressemitteilung zum heutigen Entscheid verdeutlicht. Wortwörtlich heißt es:
„Inhaltlich ist die bundesgerichtliche Überprüfung von Entscheiden des TAS auf die Verletzung des sogenannten "Ordre public" beschränkt. Das Bundesgericht kann weder den vom TAS festgestellten Sachverhalt überprüfen noch neue Vorbringen berücksichtigen. Entsprechend konnte das Bundesgericht neu eingereichte medizinische Gutachten in seinem Entscheid nicht berücksichtigen. Es konnte zudem insbesondere nicht überprüfen, ob die Kritik an der Feststellung des TAS, die Blutwerte Pechsteins vom 6. und 7. Februar 2009 seien auf eine Blutmanipulation zurückzuführen, berechtigt sei.“
Diese im oben genannten Zitat erwähnten neuen medizinischen Erkenntnisse werden in Kürze vom Bundesgericht erneut bewertet werden können. Denn mein Anwalt Simon Bergmann erläuterte heute gegenüber der Presse das weitere Vorgehen wie folgt:
„Die aktualisierte wissenschaftliche Bewertung des Blutbildes meiner Mandantin wird u.a. Bestandteil unseres Revisionsantrages sein, den wir fristgemäß einreichen werden.“
Mit diesem Revisionsantrag möchten wir eine Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen. Vor diesem Hintergrund finde ich es bemerkenswert, dass das Bundesgericht in seiner heutigen Presseerklärung zum Beschwerde-Entscheid betont, dass es ihm im Rahmen dieses Verfahrens nicht möglich war, die neuen Gutachten zu berücksichtigen. Dies hatte einzig und allein formelle Gründe. Von daher mag es kurios klingen, aber aus dieser Formulierung schöpfe ich trotz der Ablehnung meiner Beschwerde neue Hoffnung. Denn im kommenden Revisionsverfahren stehen die neuen medizinischen Erkenntnisse im Mittelpunkt. Und ich bin mir nach wie vor zu hundert Prozent sicher, früher oder später vollständig rehabilitiert zu werden.
In diesem Sinne,
bleibt mir gewogen
Eure Claudia
